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   BGH, 22.09.1975 - II ZR 85/74   

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https://dejure.org/1975,5391
BGH, 22.09.1975 - II ZR 85/74 (https://dejure.org/1975,5391)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1975 - II ZR 85/74 (https://dejure.org/1975,5391)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1975 - II ZR 85/74 (https://dejure.org/1975,5391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Witwenpension auf Grundlage eines Pensionvertrags - Interventionswirkung der Entscheidung im Vorprozess - Unterschiedliche Fassung der Präambel des Pensionsvertrags gegenüber derjenigen des Anstellungsvertrags - Zweck einer Spannungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 48/71

    Genehmigung einer Wertsicherungsklausel - Zahlung einer Pension - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 22.09.1975 - II ZR 85/74
    Mit der Revision rügt sie insoweit, daß die nach Erlaß des Berufungsurteils veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1973 (II ZR 48/71, LM WährG § 3 Nr. 23) berücksichtigt und das angefochtene Urteil daher aufgehoben werden müsse.
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Wird der Beitritt nicht rechtskräftig zurückgewiesen, löst folglich auch eine unzulässige Streitverkündung die Interventionswirkung des § 68 ZPO aus (BGH, Urt. v. 22. September 1975 - II ZR 85/74, WM 1976, 56; OLG Hamm NJW-RR 1988, 155; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 68 Rn. 4).
  • BGH, 22.09.1975 - II ZR 95/74

    Anspruch auf Zahlung von Witwenpension auf Grundlage eines Pensionvertrags -

    Der Senat hat in seinem Urteil vom heutigen Tag in der Sache II ZR 85/74 (mit denselben Parteien) ausführlich begründet, daß die Voraussetzungen für die Interventionswirkung erfüllt sind; auf diese Begründung kann verwiesen werden.

    Die Interventionswirkung ist außerdem in der mündlichen Verhandlung der insoweit ganz gleich gelagerten Sache II ZR 85/74 eingehend erörtert worden.

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